Frage von Betty: Wer kennt sich mit Fragen zur Kurzarbeit aus?
Nun ist es soweit, ab heute arbeite ich, zum ersten Mal in meinem Leben, kurz. D.h. meine Firma hat ab 01.03.2009 Kurzarbeit angemeldet und bedeutet für mich, daß ich nun Montags und Freitags nicht arbeite.
Ausgenommen von der Kurzarbeit sind Urlaub und Feiertage.
Nun meine Frage, wie rechnet man die zu leistenden Stunden wenn z.B. Freitag ein Feiertag ist ?
Werden die Stunden dann für solche Wochen anders berechnet und reduzieren sich die zu leistenden Stunden durch einen Feiertag, für die Arbeitsnehmer, die, wie in diesem Beispiel, den Kurzarbeitstag auf dem Freitag (Feiertag) haben.
Denn wie schon gesagt, sind Feiertage von der Kurzarbeit ausgenommen.
Vielleicht hat ja jemand eine Antwort darauf. Ich habe zwar nächste Woche einen Termin bei der Gewerkschaft und beim Arbeitsamt, um mir Informationen zu holen.
Aber, wer mich kennt weiß, daß ich es gerne von mehreren Leute hören möchte. Im Moment weißt nicht einmal in unserer Firma jemand genau Bescheid und ich will mich auch nicht einfach darauf verlassen, was uns dann erzählt wird. Denn wir sind eine Niederlassung (Vertriebsbüro) unser Stammhaus sitzt im Süden Deutschlands.
Vielen Dank für eure wissenden Antworten.
Beste Antwort:
Answer by Solar – m
Wenn Du ein Schichtarbeiter bist, also auch normal an Feiertagen arbeiten musst, ist es egal ob der Montag oder Freitag ein Feiertag ist.
Aber 100% iges erfährst Du über Deine Gewerkschaft.
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Tags: Fragen, kennt, Kurzarbeit, sich


